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BEinstG: Stimmenthaltung im Behindertenausschuss unzulässig

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Kündigung eines begünstigten Behinderten darf von einem DG grundsätzlich erst dann ausgesprochen werden, wenn der Behindertenausschuss beim Sozialministeriumservice zugestimmt hat. Da das Gesetz eine Stimmenthaltung bei der Abstimmung im Behindertenausschuss nicht vorsieht, ist eine solche - bei sonstiger Rechtswidrigkeit des Bescheides - unzulässig. VwGH 2. 6. 2020, Ra 2018/11/0084.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/620

18.12.2020
Heft 12/2020