Steuerrecht aktuell

Beitrag durch Unterlassung eines Extraneus an einer Abgabenhinterziehung

Mag. Elisabeth Thaler

Überlegungen zum Erkenntnis des BFG vom 24. 10. 2016, RV/5100952/2016

Ein Tatbeitrag kann auch in einem Unterlassen bestehen, wobei sich das BFG1 mit der Frage der Beitragshandlung durch Unterlassen zu einer Abgabenhinterziehung durch einen Abgabepflichtigen, dem kein Verschulden vorzuwerfen war, zu beschäftigen hatte. Detailfragen zum Beitrag als auch zum Unterlassungsbeitrag im FinStrG sind weitgehend unerörtert,2 weshalb sich ein kritischer Blick auf das genannte Erkenntnis lohnt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/413

21.06.2017
Heft 11/2017
Autor/in
Elisabeth Thaler
Mag. Elisabeth Thaler ist derzeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in Wien beschäftigt und war zuvor bis 2012 beim Finanzamt tätig.