Wirtschaftsrecht

Bekämpfung von Geldwäsche und TerrorismusfinanzierungNeue Sorgfaltspflichten nach § 40 BWG

Alexander Schopper

Im Juni 2003 wurde die Bestimmung über Sorgfaltspflichten von Kredit- und Finanzinstituten bei der Kundenidentifizierung novelliert. Auch eine Regelung der Sorgfaltspflichten von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Berufsgruppen steht unmittelbar bevor. Der Beitrag untersucht die gesetzlichen Neuerungen im BWG und stellt einen Bezug zu den bevorstehenden Novellen im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare her. Im zweiten Teil wird die Kundenidentifizierung bei der Abwicklung von Bankgeschäften im Fernabsatz beleuchtet.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/349

18.08.2003
Heft 8/2003
Autor/in
Alexander Schopper

Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper ist Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Steuerrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und M & A.