Muss ein Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland gegen Entgelt ausführt (§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994), immer eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994 ausstellen?
Das Unternehmen A mit Sitz in Österreich betreibt einen Handel für diverse Waren. Der Kundenstamm des Unternehmens A setzt sich aus Unternehmern und Nicht-Unternehmern (Privatpersonen) zusammen. Bei Erhalt der Ware werden an Nicht-Unternehmer sogenannte Barverkaufsbelege ausgefertigt, die nicht sämtliche Rechnungsmerkmale iSd § 11 UStG 1994 enthalten.
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