Arbeitsrecht

Beleidigungen am Arbeitsplatz als Entlassungsgrund

MMag. Dr. Florian Striessnig

Der Arbeitsplatz ist mitunter durchaus konfliktträchtig. Im Umgang zwischen Arbeitgeber, Vorgesetzten und Mitarbeitern sowie im Umgang unter Arbeitskollegen werden Äußerungen häufig als Beleidigungen empfunden. Vom Arbeitnehmer ausgehende Beleidigungen können den Arbeitgeber dazu berechtigen, das Dienstverhältnis mit dem Arbeitnehmer vorzeitig zu beenden und eine Entlassung auszusprechen. Ob eine Entlassung des Arbeitnehmers als Reaktion auf eine Beleidigung aber tatsächlich gerechtfertigt ist, hängt von der jeweiligen Äußerung und den Begleitumständen ab. Dazu ist die Rechtsprechung mit ihren zahlreichen Einzelfällen durchaus vielfältig. Es folgt ein Überblick.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/320

20.06.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Florian Striessnig

MMag. Dr. Florian Striessnig ist Rechtsanwalt und Partner der Orsini und Rosenberg & Striessnig Rechtsanwälte OG in Wien. Er berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht sowie bei der Prozessführung. Auf diesen Gebieten publiziert er auch regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften.