Steuerrecht aktuell

Bemerkung zu „Kalte Progression in Österreich“

MR Dkfm. Dr. Anton Rainer

Die Berechnungen von Hofer/Ladner in der ÖStZ 2007/325, 150, sind grundsätzlich richtig1). Es wurde jedoch übersehen, dass das EStG 1988 und somit der Tarif 88 erst 1989 wirksam wurde. Daher wird mit einer um etwa 2 1/2 % zu hohen Inflation gerechnet. Der inflationsbereinigte Tarifverlauf 1988 bzw 1989 verschiebt sich daher etwas nach links. Der Effekt der kalten Progression bei einem Einkommen von 21.676 € im Jahr 2005 sinkt von 321,70 € auf ca 252,50 €.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2007/533

01.06.2007
Heft 12/2007
Autor/in
Anton Rainer

MR i.R. Dkfm. Dr. Anton Rainer ist ehemaliger Leiter der Abteilung für Steuerschätzung und Steuerpolitik im BMF und weiterhin als freier Dienstnehmer für das BMF tätig.