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Bemerkungen zur verfassungskonformen Interpretation in Abgabensachen

StB Dr. Michael Kotschnigg, Wien

Der Grundsatz der verfassungskonformen oder allgemeiner formuliert: rechtskonformen1)) Auslegung besagt, dass alle Normen der nationalen Rechtsordnung so auszulegen und anzuwenden sind, dass sie mit den Bestimmungen der Verfassung nicht in Widerspruch geraten. Lässt also eine auslegungsfähige Norm nach den üblichen Interpretationsregeln mehrere Auslegungen zu, so ist im Zweifel jene zu wählen, die mit der Verfassung übereinstimmt. Damit ist die verfassungskonforme Auslegung nur eine besondere Ausprägung der allgemeinen Regel der Stufenbautheorie, wonach niederrangige Normen in Konformität mit den höherrangigen Normen interpretiert und angewendet werden müssen2)).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 37

01.02.1997
Heft 3/1997
Autor/in
Michael Kotschnigg

StB Dr. Michael Kotschnigg ist schwerpunktmäßig im Bereich Rechtsdurchsetzung in Abgaben- und Finanzstrafsachen und dabei in hohem Maße als „Berater der Berater“ für Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder tätig.