Artikelrundschau September 2018 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Bemessung der Sonderzahlung Stabilitätsabgabe bei Umgründungen (Hammerl, RdW 2018/447, S. 603)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Erfolge eine Umgründung zwischen dem für die Bemessung der Sonderzahlung Stabilitätsabgabe maßgeblichen Geschäftsjahr 2015 und jenem Jahr, für das die Sonderzahlung zu entrichten sei, seien die Regeln zur Bemessung der Stabilitätsabgabe entsprechend anzuwenden. Die Sonderzahlung sei insoweit beim Rechtsnachfolger zu erfassen, als das Vermögen des ursprünglich abgabenpflichtigen Kreditinstitutes auf diesen übergegangen sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/852

04.12.2018
Heft 22/2018