Mit dem Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) wurden für inländische und ausländische Immobilienfonds eigene steuerliche Rahmenbedingungen (§ 40 und § 42 ImmoInvFG) geschaffen. Nach dem Vorbild der Wertpapierfonds werden Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge in das System der Kapitalertragsteuer und der Endbesteuerung einbezogen. Anders als bei Wertpapierfonds erfordert die Endbesteuerung von Erträgen aus Immobilienfonds jedoch ein öffentliches Angebot der Anteile. Gemäߧ 97 Abs 1 EStGund§ 37 Abs 8 EStGist das öffentliche Angebot von Immobilienfondsanteilen nur in Bezug auf inländische Immobilienfonds vorgesehen. Ausländische Immobilienfonds sind unabhängig vom öffentlichen Angebot der Anteile endbesteuert.
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