Die Leistungen von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren unterlägen idR nicht der österr Umsatzsteuer, wenn die Leistungen an einen nicht in Ö ansässigen Unternehmer erbracht würden. Stünden ihre Leistungen in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit einem österr Grundstück, so unterliegen diese Leistungen der österr Umsatzsteuer, auch wenn der Leistungsempfänger im Ausland ansässig ist. Die Abgrenzung gestalte sich in der Praxis oftmals schwierig.
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