Arbeitsrecht

Berechnung von Abfertigung und Urlaubsentschädigung (-abfindung) bei vorzeitiger Lösung des Arbeitsverhältnisses

Monika Drs

Beendet der Arbeitgeber (AG) das Arbeitsverhältnis durch eine unbegründete Entlassung bzw eine fristwidrige Kündigung, so stellt sich regelmäßig das Problem der richtigen Berechnung von Abfertigung (Abf) und Urlaubsentschädigung (UE). Beide Ansprüche stellen auf eine bestimmte Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Nach hM1) endet das Arbeitsverhältnis mit der fehlerhaften Beendigung. Damit stellt sich allerdings das Problem, ob bei der Berechnung der Abf und der UE nur die Zeiten bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsvertrages (AV) zu berücksichtigen sind oder aber, ob auch die Zeiten der fiktiven (restlichen) Kündigungsfrist einzubeziehen sind.

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 146

01.05.1994
Heft 5/1994
Autor/in
Monika Drs

Mag. Dr. Monika Drs ist ao. Universitätsprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie beschäftigt sich in ihren Publikationen und Vorträgen ua auch immer wieder mit Fragen des Betriebspensionsrechts.

Publikationen (Auswahl):

Kommentierung diverser Paragraphen im „Zellern Kommentar zum Arbeitsrecht“2 (2011); „Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz, Neuerungen durch die kleine ArbVG-Novelle BGBl I 2010/101“, in Resch, „Kündigungs- und Entlassungsschutz: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung“ (2012) 15 ff; „Arbeitsrechtliche Instrumentarien zur Beschäftigungssicherung“, in Resch, „Beschäftigungssicherung in der Wirtschaftskrise“ (2009) 17; Arbeits- und Sozialrecht, Lernen – Üben – Wissen (2009); Betriebspensionsrecht (Hrsg und Mitautorin, 2008).