Steuerrecht

Berichtigung von Voranmeldungen

Christoph Ritz

Im folgenden wird die Neuregelung des § 21 Abs 1 erster Unterabsatz dritter Satz UStG 1994 dargestellt und der Rechtslage nach dem UStG 1972 gegenübergestellt.

A reicht am 3. Februar 1994 eine Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner 1994 (Überschuß: 20.000 S) ein. Die Voranmeldung wird einige Tage später gebucht; das aus der Gutschrift resultierende Guthaben wird antragsgemäß am 11. Februar 1994 rückgezahlt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1994, 256

01.08.1994
Heft 8/1994
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).