Steuerrecht

Berücksichtigung des Alters bei der Liebhabereibeurteilung?

Dr. Erich Novacek

Atzmüller hat in dieser Zeitschrift jüngst die Judikatur des VwGH zur Liebhabereibeurteilung kritisiert, weil dabei dem Alter und dem Gesundheitszustand des Steuerpflichtigen keine Bedeutung beigemessen wird, obwohl sich daraus eine für die Liebhabereibeurteilung relevante vorzeitige Beendigung der Tätigkeit ergeben könnte. Wird eine Tätigkeit abstrakt als Einkunftsquelle beurteilt, so sollte zunächst Liebhaberei angenommen werden, wenn der Gesamtgewinn/-überschuss nicht in der Person des Steuerpflichtigen, der die Tätigkeit begonnen hat, sondern erst in der Person seines Erben eintritt. Die vom Erblasser erlittenen Verluste sollten beim Erben berücksichtigt werden1).

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Artikel-Nr.
RdW 2006/491

16.08.2006
Heft 8/2006
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.