Am 6. 9. 2023 habe das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) den Bewertungshinweis IDW BewH 5.011 ("Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen") veröffentlicht, welcher den Praxishinweis 2/2018 ersetze. Der neue Bewertungshinweis behandle die Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen und die daraus folgenden Implikationen einer erhöhten Verschuldung im Sinne von erhöhten Risiken und zusätzlichen Kosten iZm einer Insolvenz. Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte des Bewertungshinweises zusammen und untersucht korrespondierende Inhalte im österr Fachgutachten KFS/BW 1.
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