Steuerrecht

Berufsbedingter Doppelwohnsitz: 2.200-€-Grenze überholt

Mag. Christian Hammerl

Nach den LStR 2002 genügt ein Jahreseinkommen des (Ehe-)Partners am Familienwohnsitz in der Höhe von 2.200 € zur Anerkennung eines Doppelwohnsitzes. Dagegen verlangt der VwGH Einkünfte von wirtschaftlicher Bedeutung in Relation zum Familieneinkommen. Dies wird auch für den Steuerpflichtigen selbst gelten, wenn er Einkünfte aus mehreren Einkunftsquellen erzielt.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/719

15.12.2004
Heft 12/2004
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).