Steuerrecht

Berufsgeheimnis versus Offenlegungspflicht

HR Dr. Maria Joklik-Fürst

Der Nachweis von Betriebsausgaben am Beispiel der Bewirtungsspesen

Berufsrechte sehen oftmals die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit vor. Die Berufsgeheimnisse der Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Notare und Ärzte sind auch in deren eigenen Abgabenverfahren zu beachten. Die Bundesabgabenordnung normiert dagegen gem § 119 BAO die Pflicht, abgabenrechtlich relevante Sachverhalte "... vollständig und wahrheitsgemäß ..." offenzulegen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/334

20.06.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Maria Joklik-Fürst

Mag. Dr. Maria Joklik-Fürst hat als Teamleiterin des Finanzamts für Großbetriebe langjährige Erfahrung sowohl in der Prüfung von Freiberuflern als auch von internationalen Verrechnungspreisen. Sie ist engagierte Fachvortragende, Fachbuchautorin und Verfasserin zahlreicher steuerrechtlicher Artikel. Weiters hat sie umfangreiche Auslandserfahrung durch ihre Tätigkeit bei der Europäischen Kommission sowie bei EU-Projekten erworben.