Bankgeheimnis, Redaktionsgeheimnis, Verschwiegenheitspflichten der Freiberufler
Berufsrechte sehen oftmals die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit vor. Im Abgabenverfahren jedoch normiert § 119 BAO die Pflicht, abgabenrechtlich relevante Sachverhalte "… vollständig und wahrheitsgemäß ..." offenzulegen. Der vorliegende Artikel informiert einerseits darüber, welche Berufsgeheimnisse auch abgabenrechtlich bedeutsam sind, andererseits über die daraus resultierenden Konsequenzen für Abgabepflichtige und Abgabenbehörde.
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