Die Berufsrechte der in § 22 EStG aufgezählten Katalogberufe sehen oftmals die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit vor. Im Abgabenverfahren jedoch normiert § 119 BAO die Pflicht, abgabenrechtlich relevante Sachverhalte „..vollständig und wahrheitsgemäß.." offen zu legen.
Der vorliegende Artikel informiert, in welchen Bereichen abgabenrechtlich bedeutsame Berufsgeheimnisse zu beachten sind. Anhand der Gesetzestexte, der Judikatur und der Literatur werden praxisrelevante Vorschläge zur Lösung dieses Konfliktes aufgezeigt.
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