Steuerrecht

Berufungserledigungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz

Christoph Ritz

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) enthält ua die im Folgenden dargestellten Änderungen der Berufungserledigungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz betreffenden§§ 288und289 BAO.

Auf § 289 Abs 1 BAO (Aufhebung unter Zurückverweisung) oder § 289 Abs 2 BAO (Berufungentscheidung) gestützte Berufungserledigungen sind nur zulässig, wenn die Berufung

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2002/526

15.09.2002
Heft 9/2002
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).