Steuerrecht

Berufungssenat EuGH-vorlageberechtigt

Rudolf Wanke

Die Berechtigung der Berufungssenate im Abgabenverfahren, dem EuGH gemäß Art 177 EGV Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts vorzulegen, ist seit Jahren Gegenstand einer regen literarischen Diskussion. Nunmehr hat erstmals ein Berufungssenat einerseits seine Vorlageberechtigung ausdrücklich bejaht und andererseits bei vom Berufungswerber behaupteter gleichzeitiger Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer Norm im Hinblick auf Art 140 Abs 7 B-VG der Erlassung einer abweisenden Berufungsentscheidung den Vorrang vor einem Vorlagebeschluss eingeräumt.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 226

15.04.1998
Heft 4/1998
Autor/in
Rudolf Wanke

Hofrat Dr. Rudolf Wanke ist seit Gründung des Unabhängigen Finanzsenats Senatsvorsitzender des UFS an der Außenstelle Wien und war zuvor Vorstand einer Fach- und Rechtsmittelabteilung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Publikationen:

Das Verfahren vor den weisungsfreien Berufungssenaten (1994); Gesetz über den Unabhängigen Finanzsenat (UFSG, 2007); Mitherausgeber von Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, Einkommensteuergesetz (EStG, Loseblattausgabe 2001); sowie zahlreiche Fachartikel.