Steuerrecht

Berufungsvorentscheidung, Vorlageantrag

Christoph Ritz

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) enthält ua Änderungen im§ 276 BAO(Berufungsvorentscheidung, Vorlageantrag). Diese Änderungen werden im Folgenden behandelt.

Die Neufassung des § 276 BAO tritt nach § 323 Abs 10 BAO mit 1. 1. 2003 in Kraft; sie ist auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen anzuwenden.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/525

15.09.2002
Heft 9/2002
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).