Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sei europaweit eine externe Prüfpflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine Vielzahl an Unternehmen (neu) eingeführt geworden. Seit 2017 sei die Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen bereits ein fester Bestandteil der verpflichtenden Unternehmensberichterstattung in Ö. Sie sei bisher durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) geregelt worden. Mit der CSRD sei diese Berichterstattung künftig durch einen Prüfungsleistungserbringer umfassender zu würdigen. Prüfer hätten ein Urteil zur Nachhaltigkeitsberichterstattung abzugeben, welches zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit erteilt werde. Die Prüfungspraxis sei somit ab sofort mit der Erteilung eines Zusicherungsvermerks konfrontiert, der weit über die reine Bestätigung in Form eines "attestation engagement" hinausgehe. Die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsinformationen solle mit der verpflichtenden Prüfung erhöht werden.
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