Steuerrecht

Beschränkte Abzugsfähigkeit von (Manager-)Gehältern über 500.000 €

Mag. Christoph Plott

Im Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung ist unter dem Punkt "Steuern lenkend einsetzen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen" vorgesehen, dass "Jahreseinkommensanteile über 500.000 € auf Ebene des Betriebes bzw. der Körperschaft nicht mehr abzugsfähig sein sollen".2 Dadurch soll die steuerliche Abzugsfähigkeit insb von Managergehältern "gedeckelt" werden. Am 29. 1. 2014 ist nach zweiwöchiger Begutachtungsfrist die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2014 veröffentlicht worden, in der diesem politischen Wunsch durch die vorgeschlagene gesetzliche Umsetzung bereits nachgekommen wurde.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/127

17.02.2014
Heft 2/2014
Autor/in
Christoph Plott

Mag. Christoph Plott ist Partner im Bereich Tax der KPMG Österreich und Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuerrecht, internationales Steuerrecht, M&A und Umstrukturierungen aus steuerlicher Sicht.