Steuerrecht

Beschränkte Steuerpflicht: Ist § 102 Abs 3 EStG eine Einkommens- oder eine Tarifbestimmung?

WP und StB Dr. Jürgen Reiner, LL.M.

Der erste Satz des § 102 Abs 3 EStG lautet seit dem AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180): „Die Einkommensteuer ist bei beschränkt Steuerpflichtigen gem § 33 Abs 1 mit der Maßgabe zu berechnen, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000,- Euro hinzuzurechnen ist.“

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Artikel-Nr.
RdW 2006/667

15.11.2006
Heft 11/2006
Autor/in
Jürgen Reiner

Dr. Jürgen Reiner, LL.M. ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Lustenau, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Landesstelle Vorarlberg und als Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.