Erkenntnisse des EuGH

Beschränkung der Sonderregelungen für Reiseleistungen auf den B2C-Bereich sowie Heranziehung einer pauschalen Bemessungsgrundlage iZm Sonderregelungen für Reiseleistungen ist unzulässig

Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerrichtlinie: Art 73 und Art 306 bis 310

UStG 1994: § 23

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EuGH 8. 2. 2018, C-380/16, Europäische Kommission
gegen Bundesrepublik Deutschland
ECLI:EU: C:2018:76

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2019/311

04.11.2019
Heft 21/2019