Schriftsätze in Rechtsmittelverfahren würden zuweilen unklare Formulierungen aufweisen. Grundsätzlich dürften Anträge nicht an den Eintritt bestimmter Be-
dingungen geknüpft werden. Strittig sei nun gewesen, ob ein mit einer Bedingung versehener Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wirksam gestellt worden sei und welche Konsequenz die Unterlassung der mündlichen Verhandlung durch das Gericht habe.
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