Steuerrecht

Beschwerdezinsen in der Umsatzsteuer - eine systematisch und teleologisch konsistente unionskonforme Anwendung des § 205a BAO

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

(zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2021/35)

Werden strittige Abgaben in einem Beschwerdeverfahren nicht nach § 212a BAO zugunsten des Abgabepflichtigen ausgesetzt, sondern vom Abgabepflichtigen bis zur rechtskräftigen Erledigung durch die Gerichtsbarkeit (BFG, VwGH, VfGH, EuGH) vorfinanziert, so fallen nach § 205a BAO Beschwerdezinsen an, soweit der Abgabepflichtige obsiegt. § 205a BAO erfasst alle Abgaben des Bundes. Eine unionsrechtskonforme Anwendung auf strittige Umsatzsteuern (Vorsteuern oder Minderungen der Umsatzsteuer) ist möglich und geboten.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/466

13.08.2021
Heft 8/2021
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.