Arbeitsrecht

Beseitigung geschlechtsbezogener Lohnunterschiede bei gleichwertiger Arbeit

Julia Eichinger

Glosse zum Beschluss des OGH vom 20. 5. 1998, 9 Ob A 350/97d, nach dem der Arbeitgeber zur Lohnanpassung verpflichtet ist, wenn eine Arbeitnehmerin und ein Arbeitnehmer nach zunächst unterschiedlich hohen Gehaltsforderungen letztlich objektiv gleichwertige Arbeit leisten.

Wirtschaftsuniversität Wien

Ungeachtet der Verankerung des Lohngleichheitsgebots in § 2 Abs 1 Z 2 GlBG ereignen sich in der Praxis nach wie vor Fälle der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Entlohnung, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Zu diesem Ergebnis gelangte der OGH auch im hier zu besprechenden Fall1) der unterschiedlichen Entlohnung eines Grafikers und einer Grafikerin2). Dort wurde eine Lohndiskriminierung bejaht, obwohl der Arbeitgeber die bei den Einstellungsgesprächen gestellten,ungleich hohen persönlichen Gehaltsforderungen 3) erfüllt hatte.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 689

15.11.1998
Heft 11/1998
Autor/in
Julia Eichinger

Dr. Julia Eichinger ist Assistenzprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien. Einen ihrer Forschungsschwerpunkte bildet das Antidiskriminierungsrecht.

Publikationen:

Zum Antidiskriminierungsrecht liegen zahlreiche Veröffentlichungen der Autorin in Buchform sowie als Beiträge in Fachzeitschriften und Sammelbänden vor. Zuletzt war sie Co-Autorin des Kommentars Hopf/Mayr/Eichinger, GlBG (Wien 2009).