Steuerrecht

Besondere Waldnutzung“ -- eine überholte Begünstigung

Werner Doralt

Die Begünstigung für besondere Waldnutzung findet in der Fachöffentlichkeit wenig Beachtung und genießt dadurch ein ungestörtes Dasein; die Begünstigung ist jedoch sachlich nicht mehr zu rechtfertigen, weil vergleichbare Begünstigungen anderen Steuerpflichtigen nicht mehr zustehen. Wenn darüber hinaus nach den EStR sogar Entschädigungszahlungen begünstigt werden, handelt es sich dabei um eine Doppelbegünstigung.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/679

15.12.2002
Heft 12/2002
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.