Steuerrecht

Bestandvertrag: Gebührenreduktion mit MRG-Kenntnissen

MMag. Dr. Daniel Varro

Der Verweis auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG in einem Miet- oder Pachtvertrag führt nach dem VwGH und den Gebührenrichtlinien zu einem Bestandvertrag mit unbestimmter Vertragsdauer iSd Gebührenrechtes. Ebenso führt die Einräumung eines Präsentationsrechtes oder eines Weitergaberechtes zur Annahme eines unbefristeten Bestandvertrages. Da die Kündigungsgründe gemäß § 30 Abs 2 MRG, das Präsentationsrecht und das Weitergaberecht frei vereinbart werden können, hängt es oft vom Geschick des Vertragserrichters ab, ob die Bestandvertragsgebühr vom dreifachen Jahreswert (unbestimmte Dauer) oder von dem - der Vertragsdauer entsprechend - vervielfachten Jahreswert (bestimmte Dauer) bemessen wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/188

20.03.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Daniel Varro

Univ.-Prof. MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und nachhaltige Steuerpolitik an der Universität für Weiterbildung Krems; vormals am Institut für Finanzrecht der Universität Wien sowie in führenden Anwaltskanzleien tätig; zuletzt im Bundesministerium für Finanzen mit den Schwerpunkten Legistik, Steuerrecht und Steuerpolitik. Er ist Lehrbeauftragter und Gastvortragender an in- und ausländischen Universitäten sowie Fachautor zahlreicher Werke.