Steuerrecht

Bestandvertrag: Gebührenreduktion mit MRG-Kenntnissen

MMag. Dr. Daniel Varro

Der Verweis auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG in einem Miet- oder Pachtvertrag führt nach dem VwGH und den Gebührenrichtlinien zu einem Bestandvertrag mit unbestimmter Vertragsdauer iSd Gebührenrechtes. Ebenso führt die Einräumung eines Präsentationsrechtes oder eines Weitergaberechtes zur Annahme eines unbefristeten Bestandvertrages. Da die Kündigungsgründe gemäß § 30 Abs 2 MRG, das Präsentationsrecht und das Weitergaberecht frei vereinbart werden können, hängt es oft vom Geschick des Vertragserrichters ab, ob die Bestandvertragsgebühr vom dreifachen Jahreswert (unbestimmte Dauer) oder von dem - der Vertragsdauer entsprechend - vervielfachten Jahreswert (bestimmte Dauer) bemessen wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/188

20.03.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Daniel Varro

MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. ist Postdoc-Universitätsassistent an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht – Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger) und war davor Rechtsanwalt bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Er hat zahlreiche steuerrechtliche Publikationen veröffentlicht und ist regelmäßiger Fachvortragender.

Publikationen:

Stiftungseingangssteuer – Handbuch inklusive Kommentierung (2011); Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip, taxlex 2015, 251; Substiftungserrichtung mit Altvermögen: Deckung im Stiftungszweck? taxlex 2015, 328; zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.