Steuerrecht

Bestandvertragsgebühr für Verträge über die Miete von Wohnräumen bei keiner unmittelbaren Nutzung zu Wohnzwecken?

Mag. Christian Themel, LL.M.

Der VwGH hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob ein Mietvertrag über eine Seniorenresidenz als Bestandvertrag über ein Gebäude, das überwiegend Wohnzwecken dient, zu subsumieren ist und damit unter die Begünstigung gem § 33 TP 5 Abs 3 dritter Satz GebG idF BGBl I 1999/28 fällt.1 Es stellt sich die Frage, ob die Ausführungen im Erkenntnis auf die derzeit geltende Befreiungsbestimmung für Verträge über die Miete von Wohnräumen gem § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG idgF übertragbar sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/672

18.12.2020
Heft 12/2020
Autor/in
Christian Themel

Mag. Christian Themel, LL.M., ist Richter am Bundesfinanzgericht, zuletzt stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung für Gebühren & Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen sowie Fachautor und Fachvortragender, ausgebildeter Mediator.