Steuerrecht

Bestandvertragsgebühr - Rechtsschutz für den Bestandnehmer

Christoph Ritz

Bei Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 Abs 5 GebG) durch den Bestandgeber werden die Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bestandnehmer (der die Berechnung der auf ihn überwälzten Gebühr für überhöht hält) dargestellt. Der relativ geeignetste Weg ist ein Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/413

15.07.2000
Heft 7/2000
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).