Mit Erlass vom 15. 4. 1999, Z 04 0101/15-IV/4/99AÖF 1999/111, gab das BMF seine Rechtsansicht zu aktuellen Fragen der Besteuerung ausländischer Künstler bekannt. Mit diesem Erlass sollte vor allem eine pragmatische und verwaltungsökonomische Lösung des Problems exzessiver Bruttobesteuerungen ausländischer (beschränkt steuerpflichtiger) Künstler erreicht werden. Mit dem AbgÄG 1989BGBl 1989/660, wurde zwar die Möglichkeit eingeräumt, die durch das Bruttobesteuerungssystem des§ 99 EStG 1988bewirkte überproportionale Abgabenbelastung beschränkt steuerpflichtiger Künstler durch eine Antragsveranlagung (mit Nettobesteuerung) zu mildern. Dieses Verfahren ist jedoch - insb in Fällen größerer Künstlergruppen - verwaltungsaufwendig und entbindet den betroffenen Künstler vor allem nicht von der vorübergehenden, allenfalls überproportionalen Abgabenbelastung.
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