Auslegung des § 37 Abs 8 Z 3 EStG im Lichte des Gemeinschaftsrechts
Das BBG 20031)hat für ausländische Kapitalerträge in§ 37 Abs 8 EStGeine dem KESt-Abzug mit Endbesteuerungswirkung vergleichbare Rechtslage geschaffen, um damit den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen der Kapitalverkehrsfreiheit nachzukommen. Der Anwendungsbereich dieser Abgeltungsbesteuerung in Bezug auf Kapitalerträge einer Direktveranlagung wurde dabei durch Verweise auf die korrespondierenden Vorschriften des§ 93 EStGumschrieben. Jedoch hält§ 37 Abs 8die Systematik des§ 93als der beispielgebenden Norm nicht ein. Dadurch ergeben sich bezüglich der Zinserträge aus Forderungen gegenüber ausländischen Kreditinstituten Zweifel an der Gemeinschaftsrechtskonformität der neuen Regelung, die allerdings im Wege der Analogie gelöst werden können.
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