Die mit 1. 1. 2001 in Kraft getretene „Sicherungsbesteuerung“ der auf Inlandsdepots liegenden ausländischen Anteile an Investmentfonds sorgt für Zündstoff1). Nach einer umfassenden Darstellung der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit wird die nationale Besteuerungsnorm auf ihre Vereinbarkeit mit dieser Grundfreiheit untersucht.
Laut einer Pressemeldung vom 20. 12. 2001 hoffen ausländische Anbieter von Investmentfonds in Österreich im Kampf um steuerliche Gleichbehandlung auf die Hilfe der Europäischen Union; es sei beabsichtigt, bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die so genannte Sicherungsbesteuerung einzulegen1a). Dies ist zwischenzeitig geschehen2).
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