Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr würden vermehrt gerichtlich geltend gemacht und seien in der Folge Gegenstand höchstgerichtlicher Rechtsprechung. Damit einhergehend wachse die Sensibilität von Beratern und Unternehmern. In der Beratungspraxis werde die Sanierung solcher Verstöße und damit die steuerliche Behandlung einschlägiger Sanierungsschritte immer wichtiger. Dennoch wurde die steuerliche Behandlung von Verzugszinsen, welche aus dem gesellschaftsrechtlichen Rückforderungsanspruch entstehen, bislang kaum beleuchtet.
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