(Pucher, taxlex 5/2009, S. 193)
Das BMF hat in einer Anfragebeantwortung vom 21. 1. 2009 (EAS 3033) erneut seine Sichtweise zur Auslegung des Begriffs mittelbare Sicherung iSd § 98 Abs 1 Z 5 lit b EStG dargelegt. Entgegen der Rsp des VwGH reicht nach Ansicht des BMF bereits eine gesellschaftsrechtliche Einflussnahmemöglichkeit iS eines "bestimmenden Einflusses" auf den Darlehensnehmer aus, um eine beschränkte Steuerpflicht auszulösen. Diese Sichtweise wird von Pucher kritisch hinterfragt.
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