iZm der Verbringung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EU habe der EuGH mit seinem Beschluss v 4. 10. 2024 (C-214/24, A gegen Hauptzollamt C) erneut das Bestimmungslandprinzip in der Verbrauchsteuer thematisiert. Dabei habe das Gericht seine bisherige Rsp bestätigt und präzisiert, wie das Bestimmungslandprinzip in der Praxis auszulegen sei sowie welche Konsequenzen sich daraus für die Steuerbehörden der MS ergäben.
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