Kürzlich hat der OGH klargestellt, dass ein nächtlicher Besuch einer privaten Feier durch einen AN, der wegen Depressionen krankgeschrieben ist, nicht zwangsläufig einen Entlassungsgrund darstellt, wenn der AG nicht darlegen kann, aus welchen Gründen die Teilnahme des AN an der Feier geeignet gewesen wäre, die bei ihm vorliegende psychische Erkrankung zu prolongieren und dem AN überdies vom Arzt Spaziergänge sowie Treffen mit Arbeitskollegen empfohlen wurden. OGH 27. 9. 2023, 9 ObA 67/23b.
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