Steuerrecht

Beteiligung am Betrieb eines rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden iSd § 5 Abs 1 Satz 3 EStG

Mag. Sebastian Bergmann

Beteiligt sich ein Gesellschafter als Mitunternehmer am Betrieb eines rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden, gilt auch diese Gesellschaft als rechnungslegungspflichtiger Gewerbetreibender (§ 5 Abs 1 Satz 3 EStG). Die Rechnungslegungspflicht des Gewerbetreibenden schlägt dann sowohl unternehmens- als auch steuerrechtlich auf den beteiligten Mitunternehmer durch; § 5 Abs 1 Satz 3 EStG ist daher eine rechnungslegungsrechtliche Sonderbestimmung im Sinne des § 189 Abs 3 UGB. Neben dem Hauptanwendungsfall der Beteiligung in Form einer Innengesellschaft (insb der atypisch stillen Gesellschaft) können auch Außengesellschaften von dieser Bestimmung betroffen sein.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/514

15.08.2008
Heft 8/2008
Autor/in
Sebastian Bergmann

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M. MBA, lehrt am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes Kepler Universität Linz und ist Steuerberater.