(Reinisch, taxlex 1/2009, S. 28)
Der Beitrag untersucht, ob es für den Eintritt der Liquidationsbesteuerung ausreicht, wenn die Gesellschaft - ohne einen formellen Auflösungsbeschluss gefasst zu haben - ihre wirtschaftliche Tätigkeit einstellt und ihr Vermögen veräußert. Entgegen der Ansicht im Protokoll zum Salzburger Steuerdialog 2008 lasse sich eine bloße wirtschaftliche Liquidation nicht dem Gesetz entnehmen, sondern sei für den Eintritt in die Liquidationsphase erforderlich, dass im Auflösungsbeschluss ein auf die Auflösung gerichteter Wille der Gesellschafter eindeutig zum Ausdruck kommen muss.
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