Wirtschaftsrecht

Beteiligungspublizität von Anteilscheininhabern von Investmentfonds

MMag. Dr. Christoph Diregger / MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS)

Gedanken anlässlich dreier rezenter Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts

(zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2022/44)

Das BVwG hat sich in drei dieselbe Sache betreffenden Erkenntnissen1 ausführlich mit Fragen der Beteiligungspublizität bei Investmentfonds auseinandergesetzt. Der vorliegende Beitrag diskutiert diese Erkenntnisse und insb die Rechtsfrage, wen die Meldepflicht nach den §§ 130 ff BörseG 2018 bei einem Investmentfonds trifft.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/612

17.11.2022
Heft 11/2022
Autor/in
Christoph Diregger

MMag. Dr. Christoph Diregger ist Partner bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH und ist auf Gesellschafts-, Umgründungs- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Er unterrichtet ua Privatrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Wichtige Publikationen:
Kommentierung der §§ 130 ff BörseG 2018 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018/­MAR (2020); Kommentierung der §§ 195–218 AktG in Doralt/­Nowotny/­Kalss (Hrsg.), AktG3 (2021); Kommentierung der §§ 49–60 GmbHG in U. Torggler (Hrsg.), Kommentar zum GmbHG (2014); Kommentierungen im Münchener Kommentar zum AktG.

Ulrich Edelmann

MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS) ist Richter für den Sprengel des OLG Wien, derzeit dem HG Wien zugeteilt. Er war früher Rechtsanwalt und Leiter der Geschäftsstelle der Übernahmekommission.