Bei der Vermietung von Wohnungen an ältere Menschen in Form von „Betreubarem Wohnen“ durch einen gemeinnützigen Verein stellte sich die Frage, ob dies mit einem Alten- oder Pflegeheim vergleichbar sei und somit ein Betrieb oder Vermögensverwaltung vorliege. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) sah in der Vermietung keine Vergleichbarkeit mit einem derartigen Heim, weil pflegerische Leistungen - wenn überhaupt - nur in geringem Umfang erbracht würden1).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.
Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.