Werden nahe Angehörige am eigenen Pflegeplatz betreut, können Einkünfte daraus zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, die entsprechend zu versteuern sind.
Die Steuerpflichtige betreibt einen Pflegeplatz1 und ist für fünf Klienten kommissioniert. Sie betreut dort vier fremde Klienten und einen Elternteil.
Nach dem Pflegeheimgesetz Steiermark findet dieses Gesetz keine Anwendung auf die familiäre Pflege von haushaltsverbandsangehörigen Personen, wobei Eltern in jedem Fall dazu zählen.
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