Steuerrecht

Betreuung eines Elternteils am eigenen Pflegeplatz

Mag. Elisabeth Weigand Bundesministerium für Finanzen

Werden nahe Angehörige am eigenen Pflegeplatz betreut, können Einkünfte daraus zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, die entsprechend zu versteuern sind.

Die Steuerpflichtige betreibt einen Pflegeplatz1 und ist für fünf Klienten kommissioniert. Sie betreut dort vier fremde Klienten und einen Elternteil.

Nach dem Pflegeheimgesetz Steiermark findet dieses Gesetz keine Anwendung auf die familiäre Pflege von haushaltsverbandsangehörigen Personen, wobei Eltern in jedem Fall dazu zählen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/432

18.08.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Elisabeth Weigand
Mag. Elisabeth Weigand ist Mitarbeiterin im bundesweiten Fachbereich für Einkommen- und Körperschaftsteuer.