Der Beitrag befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Tourismusverbänden, insbesondere mit der Frage, ob die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) in Einklang mit der allgemein gültigen Rechtsmeinung bzw der innerstaatlichen und unionsrechtlichen Rechtsprechung stehen.
Regelungen in Bezug auf Tourismusverbände sind in Österreich in Landesgesetzen normiert. Sie gelten von der Rechtsstellung her als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist es, Maßnahmen zur Förderung des Tourismus zu ergreifen. Da diese Aufgabe im Gesetz festgeschrieben ist, handelt es sich somit um eine hoheitliche, nichtunternehmerische Tätigkeit.
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