Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine neue "Betriebliche Kollektivversicherung Informationspflichtenverordnung" erlassen, mit der normiert wird, welche Informationen Versicherungsunternehmen an Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigte iZm einer betrieblichen Kollektivversicherung (Betriebspension) erteilen müssen. Die Verordnung ersetzt ab 1. 1. 2022 die bisherige Verordnung BGBl II 2015/149. (BGBl II 2021/356)
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