Arbeitsrecht

Betriebliches Kampfverbot und betriebsverfassungsrechtliche Friedenspflicht

ao. Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg

Konflikte zwischen Belegschaft und Unternehmensführung münden vielfach in „arbeitskampfähnliche“ Maßnahmen. Oft ist dies auch mit dem Schritt in die Öffentlichkeit (zB Flugzettelaktionen) verbunden. Dem OGH1) zufolge besteht in diesen Fällen für den Betriebsrat nur ein sehr eingeschränkter Handlungsspielraum, da er an die sog betriebsverfassungsrechtliche Friedenspflicht gebunden ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/51

18.01.2005
Heft 1/2005
Autor/in
Günther Löschnigg

Univ.-Prof. MMag. DDr. Günther Löschnigg ist Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz, Mitglied des Universitätsrates der Technischen Universität Graz und Vorsitzender des Betriebsausschusses der Universität Graz.

Publikationen zum IT-Recht (Auswahl):
Datenermittlung im Arbeitsverhältnis (2009); Datenschutz und Kontrolle im Arbeitsverhältnis, DRdA 2006, 459 ff; Biometrische Daten und Arbeitsverhältnis, ASoK 2005, 37 ff.