Steuerrecht aktuell

Betriebsaufgabe: Der gemeine Wert und seine "Tücken"

Mag. Martin Pröll

Im Schrifttum werden die Begriffe "Verkehrswert" und "gemeiner Wert" bisweilen synonym verwendet. Der folgende Beitrag setzt sich mit der in der Literatur vertretenen Auffassung auseinander, wonach eine Differenzierung zwischen gewöhnlichem und redlichem Geschäftsverkehr an den Absichten des Gesetzgebers vorbeiginge. Die nachstehenden Ausführungen weisen zudem auf einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden - in unterschiedlichen Gesetzen (§ 2 LBG; § 10 BewG) geregelten - Bewertungsmaßstäben hin, der auf bewertungsrechtlicher Ebene zur "Sachverständigenfalle" werden könnte und in der steuerlichen Praxis nicht übersehen werden sollte. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, ob der für eine Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis als Wertansatz zu begreifen ist, der unter bestimmten Umständen auch die Umsatzsteuer einschließen kann.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/163

16.02.2009
Heft 4/2009
Autor/in
Martin Pröll

Mag. Martin Pröll ist Fachexperte der Großbetriebsprüfung.

Vortrags- und Publikationstätigkeit betreffend Liegenschaftsbewertung, Einkommen-, Körperschaft- und Umgründungssteuerrecht.