(Ehrke-Rabel, RdW 2008/566, S. 610 )
Verstirbt ein Erfinder, Künstler oder Schriftsteller, der mit seiner Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt hat, stellt sich nach Ansicht der Autorin die Frage, ob der Erbe diesen freiberuflichen Betrieb fortführen kann. Ihres Erachtens begründe der bloße Tod allein keine Betriebsaufgabe, sodass ein Fortsetzen der Verwertungstätigkeit durch den Erben auch ein Fortbestehen des Erblasser-Betriebes nach sich ziehe.
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