Artikelrundschau

Betriebsaufgabe durch Verpachtung - nichts als Widersprüche

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: Juli 2008 - Teil 2

(Doralt, RdW 2008/444, S. 484)

Wird der Betrieb anlässlich einer Verpachtung aufgegeben, dann gilt das Betriebsvermögen als entnommen. Dies gilt jedoch nach dem Wartungserlass 2005 nicht für den Firmenwert: Wird der verpachtete Betrieb später veräußert, ist der auf den Firmenwert entfallende Erlös als nachträglich nicht begünstigte betriebliche Einnahme zu erfassen. Rechtsprechung und Richtlinien führen damit nach Ansicht von Doralt zu unlösbaren Widersprüchen. Die Widersprüche ließen sich nur so vermeiden, dass der Betrieb mit der Verpachtung nicht aufgegeben ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/859

15.09.2008
Heft 18/2008
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.